Kriterium D3 Drogengefährdung

 
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Josif



Anmeldedatum: 27.09.2007
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 11.08.2009, 14:56    Titel: Kriterium D3 Drogengefährdung Antworten mit Zitat

Kriterium D3 entsprechend den Beurteilungskriterien.
Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik Kriterien für das Vorliegen einer Drogengefährdung

Zum 01.07.09 sind die Beurteilungskriterien für die Begutachtung verbindlich geworden. Ich stelle hier im Forum die einzelnen Kriterien vor und hoffe, Euch damit zur eigenen Einschätzung Eurers Problems in der MPU geholfen zu haben.

Von einer Drogengefährdung ist dann auszugehen, wenn weder die Kriterien der fortgeschrittenen Drogenproblematik, noch der Drogenabhängigkeit erfüllt werden.
Eine Drogengefährdung ist dann zu indizieren, wenn ein/e Betroffene/r gelegentlich, aber auch häufiger oder auch gewohnheitsmäßig ausschließlich Cannabis und nur sehr gelegentlich eine Droge mit höherer Substanzpotenz und Gefährlichkeit als Cannabis konsumierte. Weiterhin ist eine Drogengefährdung dann angezeigt, wenn der/die Betroffene selbst während der Drogenkonsumzeit noch über ausreichende Kompetenzen verfügte, auf negative Konsequenzen seines Drogenkonsums angemessen zu reagieren. Das ist konkret ein Kriterium, das regelmäßig bei einer fortgeschrittenen Drogenproblematik nicht mehr zu unterstellen ist. Tatsache ist, viele die sich als "Drogengefährdet"nach diesem Kriterium einstufen, werden in der MPU als "fortgeschrittene Drogenproblematik" eingestuft, weil sie selten auf die negativen Konsequenzen des Konsums angemessen reagiert haben, sie hätten nämlich den Konsum in der Regel einstellen müssen.

Kriterien für eine angemessene Problembewältigung sind wie folgt feststellbar, wenn:

- der/die Betroffene sich entschieden hat, zukünftig auf den Drogenkonsum auch unabhängig vom Führen eines Kraftfahrzeuges zu verzichten und ausreichend motiviert ist, den Drogenverzicht dauerhaft beizubehalten,
- der/die Betroffene schon ausreichend lang abstinent und drogenfrei lebt und diesen längeren Zeitraum (eben länger als 6 Monate) durch entsprechende anerkannte Drogenscreenings belegen kann,
- sich keine weiteren besonderen Risikofaktoren aufzeigen, so dass zu erwarten ist, dass der/die Begutachtete zukünftig ohne Drogen (auch nicht Ausweichdrogen) leben wird.

Weitere Kriterien für ein positives Gutachten sind:
Es gibt keine organischen, psychiatrischen oder ggf. auch Anpassungsstörungen, die der Fahreignung entgegensprechen. Es bestehen weiterhin keine verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen der geistigen und/oder psychisch-funktionalen Voraussetzungen.

Ich freue mich auf Eure Kommentare hier im Forum

Euerer Josif Twisted Evil
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xyz



Anmeldedatum: 31.08.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.08.2009, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


Ich bin zwar im Forum hier neu, hätte aber gleich einmal eine Frage.

Zitat:
der/die Betroffene schon ausreichend lang abstinent und drogenfrei lebt und diesen längeren Zeitraum (eben länger als 6 Monate) durch entsprechende anerkannte Drogenscreenings belegen kann,


Wann genau reichen denn die 6 Monate Abstinenz aus ? Voraussetzung ist natürlich der Konsum von Cannabis (kein Mischkonsum und keine anderen Drogen). Ich hatte nun bereits diverse telefonische und persönliche Gespräche mit dem Tüv, diversen Beratungsstellen und der FSST selbst.

Grösstenteils war die Aussage, dass 6 Monate Abstinenz bei niedrigem THC-COOH Wert sehr wohl ausreichen.

Meiner Meinung nach kann aber im psychologischen Gespräch der MPU selbst dieser Wert durch den Psychologen ausgelegt werden, wie dieser es in dem Moment für richtig hält.

Wenn ich es richtig sehe gibt es also keine "Richtlinien" dafür, wann eine Abstinenzzeit von 6 Monaten ausreicht ?

Ich bedanke mich vorab für jede Antwort Smile
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Mr.Nice



Anmeldedatum: 31.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.09.2009, 18:50    Titel: Diese Aussagen sind irreführend Antworten mit Zitat

Hallo xyz,

wie lange deine Abstinenznachweis (An) sein soll hängt von deinem persönlichen Fall ab den ich jetzt nicht kenne.

Wie bereits gesagt sollte man im Falle einer "tiefergehenden Drogenproblematik (Kriterium D2) 12 Monate nicht unterschreiten. Bei Abhängigkeit ist nach einer abgeschlossenen stationären Entwöhnungs-Therapie eine deutlich mehr als 12 Monate nachweisende Abstinenz notwendig. Falls du öfters bzw. täglich Cannabis konsumiert hast (hab ich auch eine Zeit lang) solltest du bei der MPU (wenn nur 6 Monate An hast) von einem Mißbrauch sprechen und das Wort Sucht aus deinem Wortschatz für das psychologische Gespräch streichen.

Am besten ist du rufst bei der MPI an wo du deine MPU machen willst. Dort fragst du nach ob 6Monate An ausreichend sind bei deinen Werten die im Blut festgestellt wurden (Aktives THC, THC-OH, THC-COOH). Wenn 100% gehen willst lässt du dir das schriftlich geben. Noch besser wäre ein "Beratungsgespräch" zu machen was so um die 100€ kostet wo ein Psychologe die MPU mit dir durchgeht und deinen Fall genauer betrachtet und dir am Schluss sagt was du noch verbessern musst.

Gruß


Idea In diesen Äußerungen von Mr. Nice ist einiges falsch und ich habe es deswegen nachgebessert.

Josif Confused
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